ZERTIFIZIERUNGSANTRAG AM 31 MAI 2023 EINGEREICHT!

FORTBILDUNGSLEHRGANG FÜR LEBENS- UND SOZIALBERATER (Psychologische Beratung) 
FÜR AUFSTELLUNGSARBEIT

 GESAMTDAUER DER AUSBILDUNG:    VORGEGEBENE 100 UE   P L U S    264 UE / 15 Seminare

 

D I E   A U S B I L D U N G S P H I L O S O P H I E

Die Aufstellungsarbeit bietet effektive Möglichkeiten, systemische Verstrickungen in allen Lebensbereichen Punkt genau zu erkennen und dazu attraktive Lösungsbilder zu entwerfen.

Daher vermittelt diese Ausbildung unterschiedliche SYSTEMISCHE AUFFSTELLUNGSTECHNIKEN mit individuellen Zugängen.

In 30 Jahren Ausübung habe ich meine Erfahrungen wie Puzzleteile zusammengetragen und daraus ein systemisches Weltbild erstellt, das auf der Basis epigenetischer Erkenntnisse Wissen vermittelt, welches die Aufstellungsarbeit wesentlich unterstützt.  Je mehr Hintergrundwissen zur Verfügung steht, desto umfangreicher erfolgt die Hilfestellung für den Suchenden.

Erfahrung plus Wissen ergibt Kompetenz!

Deshalb liegt ein Schwerpunkt dieser SYSTEMISCHEN AUSBILDUNG auch in der Persönlichkeitsentwicklung.

Woher wir kommen, welchen Prägungen wir folgen und wohin die Lebensreise geht.

Zusätzlich zu den bewährten Aufstellungsformen habe ich das SYSTEMISCHE VERSÖHNUNGSPRINZIP entwickelt.

Dieses Versöhnungsprinzip ist ein Aufstellungszyklus, der alle Lebensstationen systemisch beleuchtet, die mit ihren Prägungen unsere Persönlichkeit geformt haben. Vom Zeugungsakt über die Zeit der Schwangerschaft und Kindheit bis in das aktuelle Lebensalter.

Das bringt die authentische Person zum Vorschein mit allen dazugehörigen Potentialen und eröffnet Zugänge zu vielen neuen Möglichkeiten, die das Leben erweitern, ergänzen, fördern und begeistern.

Da wir uns Schritt für Schritt intensiv in jeden Bereich einarbeiten, sind keinerlei Vorkenntnisse notwendig. Daher ist diese Ausbildung auch eine ereignisreiche SELBSTERFAHRUNG. Denn nur so ist alles, was jeder Teilnehmer später weitergeben wird, GELEBTES WISSEN.

Ich freue mich sehr auf unsere gemeinsame Zeit!

LEO

 

A U S B I L D U N G S I N H A L T E

MODUL A

Grundlagen der Aufstellungsarbeit

Lehrziel: Vermittlung der Entstehungs- und Methodengeschichte, theoretische Grundannahmen zur Aufstellungsarbeit, Grunddynamiken im Familiensystem (Herkunfts- und Gegenwartsfamilie), Grunddynamiken in Arbeitssystemen, Möglichkeiten, Indikatoren und Grenzen der Aufstellungsarbeit im Rahmen der Lebens- und Sozialberatung

Gesamt 10 UE

 

MODUL B

I. Methodik

Lehrziel: Kennenlernen von Aufbau, Struktur, Phasen und Einbettungsformen in die Beratungsprozesse; Entwicklung des Anliegens/Überweisungskontext/Wahl des Settings; Hypothesenbildung, Prozessarbeit und Formen der Prozessgestaltung; Integration verschiedener therapeutischer/beraterischer Konzepte in der Anwendung; Aufstellung in Gruppen-, Paar- und Einzelarbeit; Umgang mit Krisensituationen im Aufstellungskontext

II. Theorie und Praxis in verschiedenen Themenfeldern

Lehrziel: Anwendung in den Themenfeldern wie z.B. Familie/Patchwork, Beruf, Organisation, Unternehmen, Paarbeziehung, Eltern und Kinder, Gesundheit/Krankheit, Stress, Burnout / Resilienz; Aufstellung eigener Themen

Gesamt 80 UE

 

MODUL C

Systemische Haltung und ethische Hintergründe

Lehrziel: Entwicklung der Aufsteller-Persönlichkeit (Haltung, Bewusstsein, Menschenbilder).

Gesamt 7 UE

 

LEHRGANGSABSCHLUSS

1. Prüfungsvorbereitung (Wiederholung und Diskussion)

2. Abschlussprüfung (Mündliche Abschlussprüfung über die gelernten Inhalte anhand eines Praxisfalles)

Gesamt 3 UE Insgesamt 100 UE

 

ZUSÄTZLICHE MODULE

 

MODUL D

THEORETISCHER TEIL – EINFÜHRUNG IN DAS SYSTEMISCHE WELTBILD / DAS VERSÖHNUNGSPRINZIP

24 UE

 

MODUL E

AUFSTELLUNGSTECHNIK – DAS VERSÖHNUNGSPRINZIP

Dieses Versöhnungsprinzip ist ein Aufstellungszyklus, der alle Lebensstationen systemisch beleuchtet, 

die mit ihren Prägungen unsere Persönlichkeit geformt haben. 

Vom Zeugungsakt über die Zeit der Schwangerschaft und Kindheit bis in das aktuelle Lebensalter.

168 UE

 

MODUL F

Wir lernen aktuelle, unterschiedliche AUFSTELLUNGSTECHNIKEN, um das Spektrum der Möglichkeiten effektiv zu erweitern.

72 UE

Das Versöhnungsprinzip ist eine Aufstellungsreihe der Lebenszyklen.

 

O R G A N I S A T O R I S C H E S

ZEITRAHMEN:               15 Monate Ausbildung 

1 Seminar pro Monat / 2 ½ Tage

 Freitag 16:00 Uhr bis 20:00  und Samstag + Sonntag jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

PREIS:                             290 € pro Seminar (inklusive Unterlagen), monatlich bezahlbar                        

GESAMTPREIS:            4.350 €

ORT:                                Steiermark / 8510 Stainz / Technologiepark 2 / blaues Haus / 1. Stock

ANMELDUNG:                Leopold Zillinger     leopold@schutzengelgmuh.com

Mit der schriftlichen Anmeldung buche ich verbindlich die gesamte Ausbildung. Bei einem Seminarversäumnis ist der offene Betrag in der Folgewoche zu überweisen. Bei einem Versäumnis von 3 Seminaren ist nur der Abschluss „ERFOLGREICH TEILGENOMMEN“ möglic

TERMINE:

Einzelne Termine können aus organisatorischen Gründen verändert werden.

2023:SYSTEM AUSBILDUNG 2023 / 24

  • 2023
  • 13 bis 15 Oktober 
  • 10 bis 12 November
  • 2024
  • 12 bis 14 Jänner 
  • 16 bis 18 Februar
  • 15 bis 17 März
  • 12 bis 14 April
  • 24 bis 26 Mai
  • 14 bis 16 Juni
  • 12 bis 14 Juli
  • 13 bis 15 September
  • 18 bis 20 Oktober
  • 15 bis 17 November

Weitere Termine folgen ….

LEOpold Zillinger

Dipl.Lebens und Sozialberater   Dipl. Mentaltrainer  Dipl. Mentalcoach. Schriftsteller

TECHNOLOGIEPARK 2
A-8510 Stainz / blaues Haus / 1 Stock
Tel.: 0664 19 14 007
leopold@schutzengelgmuh.com


– – – – – –

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Diese Website wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die dargebotenen Informationen kann keine Gewähr auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit übernommen werden. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

NEWSLETTER

anmelden, der mit Tipps, Texten, Hinweisen, Geschichten und Gedichten… einen bunten Klecks in die Alltäglichkeit bringen möchte.

Viel Vergnügen beim Stöbern, Schmökern, Lachen, Grübeln und Verweilen auf diesen Seiten.

NEWSLETTER – DATENSCHUTZ:

Du hast die Möglichkeit, über meine Website meinen Newsletter zu abonnieren.

Hierfür benötige ich deine E-Mail-Adresse und deine Erklärung, dass du mit dem Bezug des Newsletters einverstanden bist.

Sobald du dich für den Newsletter angemeldet hast, bekommst du ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung.

Das Abo des Newsletters kannst du jederzeit stornieren. Folge dafür einfach dem LINK am Ende jedes Newsletters.

Deine Daten werden umgehend gelöscht.


– – – – – – – – – – – 

GESETZLICHE ZUGEHÖRIGKEIT ALS LEBENS- UND SOZIALARBEITER: 

Das Dipl. zum Lebens- und Sozialberater wurde mir am 28. 06 2014 in der Steiermark / Österreich verliehen. 

Wirtschaftskammer Österreich / Lebens- und Sozialberatung / Fachverband der gewerblichen Dienstleister P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1297 2 II 307 

BUNDESGESETZBLATT 

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 

Jahrgang 1998 Ausgegeben am 11. August 1998 Teil II 260. Verordnung: Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung 260. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standesund Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/1998, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet: Wohl des Klienten § 1. (1) Lebens- und Sozialberater haben sich in all ihren Entscheidungen und Beratungsschritten am Wohle der Klienten zu orientieren. Sie haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben und bei der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen die Entwicklung der Erkenntnisse der in Betracht kommenden Wissenschaften zu beachten. (2) Um eine dem Abs. 1 entsprechende Berufsausübung zu gewährleisten, haben die Lebens- und Sozialberater regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen in der Mindestdauer von 16 Stunden jährlich zu besuchen und sich regelmäßig einer Einzel- und Gruppensupervision bei einer Person zu unterziehen, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 der Lebens- und SozialberaterInnen-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. II Nr. 221/1998, erfüllt. Standesgemäßes Verhalten § 2. Die im § 1 Abs. 1 genannten Gewerbetreibenden haben ihren Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen. § 3. Ein Verhalten ist dann standeswidrig, wenn es geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder Interessen des Berufsstandes zu schädigen. Ein standeswidriges Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn Lebens- und Sozialberater 1. im Rahmen der Beratung mit einer selbständig erwerbstätigen Person zusammenarbeiten oder eine sonstige, die Ausübung des Beratungsgewerbes betreffende Geschäftsverbindung eingehen, obwohl sie wissen oder bei Anwendung der ihnen obliegenden Sorgfalt wissen müssen, daß diese Person keine Berufsberechtigung besitzt oder 2. unerlaubte Titel führen oder 3. Bindungen welcher Art auch immer eingehen, die ihre berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten oder 4. ihre berufliche Autorität zur Erreichung persönlicher Vorteile oder zur Herstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses mißbrauchen. § 4. (1) Lebens- und Sozialberater verhalten sich im Umgang und Geschäftsverkehr mit ihren Klienten insbesondere dann standeswidrig, wenn sie 1. Gutachten abgeben, bei deren Erstellung sie parteilich vorgegangen sind oder sich der unsachlichen Beeinflussung ihrer Arbeit durch Dritte nicht widersetzen oder 2. ihre Dienste empfehlen, Aufträge annehmen oder die Betreuung oder Beratung fortsetzen, obwohl eine Krankheit vorliegt oder zu erwarten ist, daß überhaupt Beratung oder Betreuung durch einen Lebens- und Sozialberater nicht geeignet sind, dem Klienten eine Hilfestellung zu geben, oder 3. Aufträge annehmen oder die Betreuung oder Beratung fortsetzen, obwohl das für die Arbeit notwendige Vertrauensverhältnis zum Klienten aus welchen Gründen immer nicht besteht oder 4. Klienten als Referenz angeben oder 1298 BGBl. II – Ausgegeben am 11. August 1998 – Nr. 260 Druck der Österreichischen Staatsdruckerei AG 5. Angebote so formulieren, daß die Klienten sich kein inhaltlich vollständiges und umfassendes Bild von den zu erwartenden Leistungen sowie den dabei anfallenden Kosten machen können oder 6. den persönlichen Leidensdruck von Klienten ausnützen, um sich persönlich zu bereichern. (2) Lebens- und Sozialberater haben ihren Klienten bei Vorliegen einer Krankheit oder eines Anzeichens, das das Vorliegen einer Krankheit vermuten läßt, nachweislich den Besuch bei einem Angehörigen eines in Betracht kommenden Gesundheitsberufes zur Abklärung des Krankheitsanzeichens oder zur Heilbehandlung zu empfehlen. § 5. Lebens- und Sozialberater verhalten sich im Umgang und im Geschäftsverkehr mit anderen Berufsangehörigen insbesondere dann standeswidrig, wenn sie 1. Leistungen unentgeltlich oder generell zu Bedingungen anbieten oder erbringen, die den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen kaufmännischen Gesch.ftsführung widersprechen oder 2. andere Berufsangehörige oder deren Leistungen in unsachlicher Weise herabsetzen oder 3. nicht zur Zusammenarbeit mit Kollegen ihrer Berufsgruppe oder mit Angehörigen angrenzender Berufe bereit sind, obwohl dies zur Abklärung einer bestimmten Frage erforderlich wäre. Berufsbezeichnungen und Werbung § 6. (1) Lebens- und Sozialberater dürfen insbesondere im Umgang und Geschäftsverkehr mit ihren Klienten und in Ankündigungen ihre Berufsbezeichnung nicht mit berufsfremden Zusätzen verbinden (zB esoterischer Lebensberater). (2) Lebens- und Sozialberater dürfen nur dann einen Zusatz zur Berufsbezeichnung führen, wenn sie durch Ausbildungsmaßnahmen oder berufliche Erfahrungen eine diesem Zusatz entsprechende Qualifikation erworben haben. (3) Lebens- und Sozialberater haben sich insbesondere im Umgang und Geschäftsverkehr mit ihren Klienten und in Ankündigungen jeder unsachlichen oder unwahren Information im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes zu enthalten. (4) Lebens- und Sozialberater dürfen nicht veranlassen oder dazu beitragen, daß Dritte gegen das im Abs. 3 festgelegte Gebot verstoßen. Betriebsausstattung § 7. (1) Die Betriebsausstattung der Lebens- und Sozialberater hat jenen Anforderungen zu entsprechen, die üblicherweise an Lebens- und Sozialberater gestellt werden und die eine standesgemäße Berufsausübung gewährleisten. (2) Lebens- und Sozialberater haben dafür zu sorgen, daß geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die eine ungestörte und diskrete Beratungstätigkeit ermöglichen. Sonstige Berufspflichten § 8. (1) Lebens- und Sozialberater sind verpflichtet, ihren Klienten oder deren gesetzlichen Vertretern alle Auskünfte über die Beratung, insbesondere über die voraussichtliche Dauer und die Art der Beratung und die Höhe des pro Beratungsstunde zu bezahlenden Honorars zu erteilen. (2) Lebens- und Sozialberater dürfen für die Überweisung von Klienten an einen Dritten keine Vergütung nehmen oder sich zusichern lassen. Sie dürfen weiters für die Zuweisung von Klienten durch einen Dritten keine Vergütung geben oder versprechen. Farnleitner